Verkehrsrecht, anwalt-kapteinat.de Rechtsanwalt Burkhard Kapteinat, Bußgeld, Verkehrsunfall, Unfall, Schuldfrage, Einlassung, Nötigung, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutz, Versicherung, Ordnungswidrigkeit, Knöllchen, Trunkenheitsfahrt, geblitzt, Ver
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Verkehrsrecht

Bereits seit Gründung der Kanzlei vor fast 30 Jahren sind wir laufend in unterschiedlichen Bereichen des Verkehrsrechts tätig.

Bei einem Unfall, 

in den fast jeder Verkehrsteilnehmer (mindestens) einmal verwickelt wird, ist die Schuldfrage häufig nicht so eindeutig, wie es im ersten Moment scheint. Oft sind die berechtigten Ansprüche nur mit kompetenter Rechtsvertretung – vor allem vollständig – durchzusetzen. Wenn Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt wurden, ist die gegnerische Haftpflichtversicherung häufig aufgrund eigener Interessen darum bemüht, Ihren Schaden »klein zu rechnen«. Sie haben ein Recht auf eigene Schadensfeststellung und brauchen sich nicht auf die Berechnung von Sachverständigen einzulassen, die von der Versicherung beauftragt werden. Ihnen stehen während der Reparaturzeit ein Mietwagen oder eine Aufwandsentschädigung zu. 

Bei Verletzungen 

haben Sie nicht nur ein Recht auf Schmerzensgeld, sondern auch auf Ersatz des Verdienstausfalles, gegebenenfalls Umschulungsmaßnahmen, Rentenzahlungen und darüber hinausgehende Ansprüche. So sind beim Tod eines Unfallbeteiligten häufig Unterhaltspflichten von dem Schadensverursacher bzw. von dessen Versicherung zu übernehmen.

Der anwaltlich vertretene Anspruchsteller setzt regelmäßig deutlich höhere Schadensersatzansprüche durch, als derjenige, der versucht, die Regulierung allein vorzunehmen. Profitieren Sie von unserer Erfahrung!

Übrigens: Die Kosten der anwaltlichen Inanspruchnahme sind – ebenso wie die Sachverständigenkosten – regelmäßig vom Schädiger bzw. der Versicherung zu zahlen. 

Bußgeldbescheid

Ist ein »Knöllchen« oder ein Anhörungsbogen bei Ihnen eingegangen? 

In eigener Sache ist man häufig ein schlechter Verteidiger. Einlassungen, die der Betroffene für entlastend hält, können den Vorwurf der Bußgeldbehörde häufig sogar untermauern. Sie sollten sich dann, wenn Sie mit Vorwürfen konfrontiert werden, sofort mit uns in Verbindung setzen. 

Niemals sollte man sich vor Einsicht in die amtliche Ermittlungsakte äußern, schon gar nicht gegenüber der Polizei, etwa dann, wenn man wegen eines vermeintlichen Verstoßes angehalten wird. Aus dem Schweigen einer beschuldigten Person dürfen weder positive, noch negative Schlüsse gezogen werden. 

Gerade wenn Vorwürfe wegen einer Trunkenheitsfahrt (bzw. Fahrt unter Drogeneinfluss), eine Verkehrsunfallflucht, einer Nötigung oder einer Straßenverkehrsgefährdung im Raum stehen, lassen Sie sich umgehend beraten. Wir sagen Ihnen, was als Erstes zu tun ist und besprechen die weitere Strategie. 

Rechtsanwältin Lisa Kapteinat setzt ihren Schwerpunkt u.a. im Verkehrsrecht und wird Sie kompetent beraten und vertreten. 

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