Familienrecht | anwalt-kapteinat.de Rechtsanwälte in Castrop Rauxel | Ickern, Henrichenburg, Herne, Bochum, Witten, Dortmund, Essen, Recklinghausen, Datteln, Waltrop - in Ruhr
Erbrecht | anwalt-kapteinat.de | Burkhard Kapteinat, Fachanwalt für Familienrecht, Scheidung, Scheidungsanwalt, Trennung, Unterhalt, Unterhaltsanspruch, Unterhaltsrecht, Sorgerecht, Kindeswohl, Umgangsrecht, einstweilige Anordnung, Ehegattenunterhalt, Va

Familienrecht

Im Falle einer Trennung stürzen sehr viele Probleme auf die unmittelbar Beteiligten, häufig aber auf die mittelbar Beteiligten — insbesondere die gemeinsamen Kinder — ein!

Eine juristische Beratung und Vertretung erfordert daher in allen Bereichen des Familienrechts neben fundierten Kenntnissen auch die größtmögliche Sozialkompetenz. Beides werden Sie bei uns finden. 

Einerseits gilt es Sorge dafür zu tragen, dass die ehemaligen Partner tatsächlich das erhalten, was ihnen zusteht (z. B. Unterhalt und Anteile am gemeinsamen Vermögen), andererseits gilt es im Rahmen der plötzlich aufgetretenen Situation eine tragfähige Lösung für die minderjährigen Kinder durch Vereinbarung von Lebensmittelpunkt und Umgangskontakten zu finden. 

Eine individuelle Beratung sollte so früh wie möglich stattfinden, damit die eigene Rechtsposition bestmöglich gesichert werden kann. 

Zu erörtern sind häufig folgende Themen, wobei die nachfolgenden Komplexe lediglich Teilbereiche benennen: 

Scheidung

Hier ist zu klären, ob und zu welchem Zeitpunkt es sinnvoll und möglich ist, ein Scheidungsverfahren einzuleiten. In der Folge stellt sich die Frage, wie insbesondere der Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften) und die Vermögensauseinandersetzung (Zugewinnausgleich) geregelt werden. 

Unterhalt

Wir beraten sowohl hinsichtlich bestehender Unterhaltsansprüche einerseits dem Grunde, andererseits der Höhe nach. Ebenfalls zeigen wir Möglichkeit auf, entsprechende Ansprüche abzuwehren. 

Dabei sind zunächst die beiderseitigen Einkommensverhältnisse zu überprüfen. Das kann gerade bei selbständig tätigen Personen häufig zu erhebliche Schwierigkeiten führen. Nicht selten entsteht Streit über die Frage, was zum Einkommen gezählt wird und was in welcher Höhe bei der Unterhaltsberechnung vom Einkommen abgezogen werden kann. Hierbei gilt es die vielen Einzelheiten zu erörtern, z. B.: 

  • Wie lange ist nach einer Scheidung Ehegattenunterhalt zu zahlen?
  • In welcher Höhe muss Kindesunterhalt während einer Ausbildung gezahlt werden? 
  • Wie stehen Unterhaltsansprüche früherer Ehepartner den eigenen Ansprüchen gegenüber? 
  • Wie verhält es sich mit der Krankenversicherung?

Dies und vieles mehr klären wir zusammen mit Ihnen in einem gemeinsamen Gespräch. 

Sorgerecht

Wer erhält das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder? Grundsätzlich bleibt es auch nach der Trennung und Scheidung bei der gemeinsamen elterlichen Sorge. In manchen (seltenen) Fällen bedarf es jedoch auch hier einer gerichtlichen Entscheidung. Ansonsten ist zu prüfen, bei welchem Elternteil Kinder ihren Lebensmittelpunkt haben sollen. Hier werden die Kinder je nach Alter auch selbst angehört. Dabei ist auch von Bedeutung, wer bis zur Trennung den wesentlichen Anteil an Betreuung und Versorgung hatte (Kontinuitätsgrundsatz). 

Umgang

Auch der Elternteil, bei dem ein Kind nicht seinen Lebensmittelpunkt hat, hat ein Recht darauf, regelmäßigen Umgang mit dem gemeinsamen Kind zu haben. Der andere Elternteil hat daran mitzuwirken, in dem er z. B. das Kind auf die Umgangskontakte vorbereitet. Der Umfang der Kontakte muss individuell nach tatsächlichen Verhältnissen und am Kindeswohl orientiert bestimmt werden. Wir helfen bei der Durchsetzung. 

Einstweilige Anordnungen

Gerade im frühen Stadium der Trennung müssen Rechte im Wege des einstweiligen Rechtschutzes (einstweiligen Anordnungsverfahren) vorläufig durchgesetzt werden. In Betracht kommen hier vor allem 

  • einstweilige Anordnung zur Zahlung von (Kindes- und/oder Ehegattentrennungs-) Unterhalt
  • einstweilige Anordnung zur Regelung der Verhältnisse an Ehewohnung und Hausrat 
  • Gerade im letzteren Fall ist Eile geboten, damit der bisherige Partner nicht vorzeitig Fakten schafft (etwa durch Mitnahme von Mobiliar oder des Familienautos).

Vaterschaft

»Die Mutter weiß es (meistens) – der Vater vermutet es!«

Zunehmend gibt es Streitigkeiten über die Vaterschaft eines Kindes. Es ist zwar heute einfach, mit Hilfe von biologischen Testverfahren Klarheit zu schaffen, aber es gibt wichtige Fristen, die beachtet werden müssen. Hat ein „Kuckucks-Vater“ bereits mehr als zwei Jahre Kenntnisse oder den erheblichen Verdacht, dass sein Kind nicht von ihm abstammen könnte, so kann die Vaterschaft nicht mehr angefochten werden. Haben sich Verdachtsmomente aber erst in jüngerer Zeit verdichtet, so kann auch die Vaterschaft eines älteren Kindes problemlos angefochten werden. 

Rechtsanwalt Burkhard Kapteinat wurde von der Rechtsanwaltskammer Hamm die Berechtigung zuerkannt, neben der Berufsbezeichnung Rechtsanwalt auch die Bezeichnung Fachanwalt für Familienrecht zu führen. Er verfügt über jahrzehntelange Erfahrung. Vereinbaren Sie einen Termin. 

 

Kontakt aufnehmen