Sozialrecht
Gemäß § 1 des Sozialgesetzbuches (SGB I) soll das Sozialrecht der Verwirklichung sozialer Gerechtigkeit und sozialer Sicherheit einschließlich sozialer und erzieherischer Hilfen dienen.
Im alltäglichen Leben gewinnen dennoch viele den Eindruck, dass das Sozialsystem in erster Linie ein System voller undurchsichtiger und schwer zu verstehender Papiere ist. Die Flut aus Formularen, Bescheiden und Behördensprache schüchtert viele ein.
Wir stehen Ihnen dabei zur Seite, egal ob es um Leistungen der Grundsicherung (Hartz IV), Arbeitslosengeld I, Probleme mit der Krankenversicherung, Zahlung von Kinderzuschlag oder um die Feststellung einer Pflegestufe geht.
Wir unterstützen Sie im Widerspruchsverfahren und/oder auch im Klageverfahren.